Sonntagsruhe

Sonntagsruhe
Sọnn|tags|ru|he 〈f.; -; unz.〉 (vorgeschriebene) Arbeitsruhe am Sonntag

* * *

Sọnn|tags|ru|he, die:
1. durch die Arbeitsruhe am Sonntag bedingte Stille auf den Straßen:
es herrscht S.
2. an Sonntagen eingehaltene [Arbeits]ruhe:
jmds. S. stören;
die S. einhalten, verletzen.

* * *

Sonntagsruhe,
 
das aufgrund von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 der insoweit weitergeltenden Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich bestehende Verbot, an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeitshandlungen vorzunehmen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen des Sonntags als einem tradierten Element sozialen Ausgleichs widersprechen. Die Regelungen zur Sonntagsruhe sind aus der Gewerbeordnung in die §§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 übernommen und an die technische und soziale Entwicklung angepasst worden. Danach dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonntagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24-stündigen Sonntagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden. Als Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit sieht § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz u. a. die Beschäftigung in folgenden Bereichen vor: Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser u. a. Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Theater- und Filmaufführungen, Rundfunk, Presse, Messen, Ausstellungen, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Bäckereien, Landwirtschaft, Bewachungsgewerbe, Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen. Weitere Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in Notfällen kraft Gesetzes möglich beziehungsweise können durch Rechtsverordnung geregelt werden. Sonderregelungen bestehen ferner nach dem Jugendarbeitsschutz-, dem Mutterschutz- und dem Ladenschlussgesetz sowie für Seeleute. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen jedoch beschäftigungsfrei bleiben.
 
In Österreich regelt das Arbeitsruhegesetz von 1983 in der Fassung von 1997 die mindestens 36 Stunden dauernde Wochenendruhe für Arbeitnehmer, die spätestens samstags um 13 Uhr beginnen muss. Ähnlich wie in Deutschland ergeben sich aus dem Gesammelten selbst und aus VO des Bundes und der Länder zahlreicher Ausnahmen. Der während der Wochenendruhe beschäftigte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Wochenruhe von mindestens 36 Stunden, die mindestens einen ganzen Wochentag einschließt. Sonderbestimmungen bestehen nach dem Mutterschutzgesetz und dem Gesammelten über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Nach dem Arbeitsruhegesetz besteht auch ein Anspruch auf Feiertagsruhe, der ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann. - In der Schweiz ist die Sonntagsruhe für alle öffentlichen und privaten Betriebe im Arbeitsgesetz vom 13. 3. 1964 geregelt. Die Kantone sind befugt, höchstens acht Feiertage den Sonntagen gleichzustellen, wovon alle Kantone Gebrauch gemacht haben. Darüber hinaus dürfen die Kantone aus Gründen der öffentlichen Ruhe und Ordnung Vorschriften über die Sonntagsruhe erlassen.
 

* * *

Sọnn|tags|ru|he, die: 1. durch die Arbeitsruhe am Sonntag bedingte Stille auf den Straßen: es herrscht S. 2. vgl. ↑Feiertagsruhe: jmds. S. stören; die S. einhalten, verletzen.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sonntagsruhe [1] — Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben ist nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen in mehr oder minder weitgehendem Umfang in der Mehrzahl der Kulturstaaten eingeführt. I. Nach angestrengter Wochenarbeit gebührt auch dem in gewerblichen …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sonntagsruhe [2] — Sonntagsruhe. In Deutschland ist durch eine Verordnung der Reichsregierung vom 5. Februar 1919, Reichsgesetzbl. S. 176, grundsätzlich die völlige Sonntagsruhe für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe eingeführt. Das gilt auch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Sonntagsruhe — Sonntagsruhe. Die Beschäftigung von Arbeitern namentlich im Gewerbe , Handels und Verkehrswesen an Sonn und Feiertagen ist größer, als man gewöhnlich glaubt; so hat eine in der Frage der Sonntagsarbeit im Deutschen Reiche veranstaltete Enquete… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sonntagsruhe — (Lord s day rest; repos du dimanche; riposo domenicale). Die Unterbrechung der Arbeit am Sonntag entspringt dem kirchlichen Gebot der Sonntagsfeier und dem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung. Die S. hat sich je nach dem Verhältnis zwischen Kirche… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sonntagsruhe — Sonntagsruhe, s. Sonntagsarbeit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sonntagsruhe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am arbeitsfreien Sonntag. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Sonntagsruhe — Sọnn|tags|ru|he …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterschutz — (protection of labour; protection du travail; protezione del lavoro). I. Einleitung. II. Fabrikarbeit. III. Gegenstand des Arbeiterschutzes. IV. Die einzelnen Staaten: a) Deutschland, b) Österreich, c) Schweiz, d) Frankreich, e) England, f)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • LSchlG — Die Artikel Ladenöffnungszeit und Ladenschluss überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”